Wozu braucht man einen Sachverständigen?
Nach einem Unfall wird der Sachverständige gebraucht für:
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Fahrzeugbewertungen (Gebrauchtwagenkauf)
- Oldtimergutachten
- Unfallrekonstruktion
------------------------------------------------------------------------------------------
Wer übernimmt die Kosten des Gutachtens?
Bei einem unverschuldetem Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtssprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten
zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
------------------------------------------------------------------------------------------
Sachverständige der gegnerischen Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall ist der Geschädigte immer gut beraten, wenn er auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Dieser ist schließlich völlig unabhängig und neutral. Bei einem Unfall, der über eine Kaskoversicherung abgerechnet wird, darf die Versicherung einen Sachver-ständigen benennen. Man darf aber auch stets einen Sachverständigen des eigenen Vertrauens vorschlagen.
------------------------------------------------------------------------------------------
Wer ist ein seriöser Sachverständiger?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband, wie z. B. dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist
auch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Hand-werkskammer. Mehr darüber erfahren Sie in unter "Qualifikation".
------------------------------------------------------------------------------------------
Wer trägt die Kosten im Kaskoschadensfall?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sach-verständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Einleitung eines sogenannten Sachverständigen-verfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtsschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtsschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
------------------------------------------------------------------------------------------
Genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage über die Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tat-sächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Manchmal sind selbst bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
------------------------------------------------------------------------------------------
Wie teuer sind Sachverständigengutachten?
Wir rechnen (wie übrigens fast alle Sachverständigen in Deutschland) über-wiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenshöhe ab. Diese Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt.
So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von EUR 2.500,00 je nach Aufwand bei ca. EUR 300,00 (zzgl. Nebenkosten). Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen EUR 35,00 und EUR 145,00; wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.



